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Allgemeine Geschäftsbedingungen „Entrümpelung, Räumung, Demontage“

1. Gültigkeit

Für alle Leistungen des Geschäftsbereiches „Räumung, Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Demontage“ der AC Consult & Engineering GmbH (AN) gelten, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Allen Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber (AG) wird hiermit widersprochen.

2. Angebote

An ein Angebot hält sich der AN, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, 6 Wochen gebunden.

3. Preise

Alle vom AN angebotenen Preise sind Nettopreise in Euro ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Die bei Vertragsabschluss geltende Mehrwertsteuer wird mit dem Tag eventueller Änderungen angepasst.

4. Auftragserteilung/Rücktritt vom Vertrag

AG und AN sind an den erteilten Auftrag gebunden. Verbindlich für die Ausführung des Auftrages ist nur der schriftliche Auftrag des AG. Ein schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn der AN die Übernahme nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt. Tritt der AG vom erteilten Auftrag zurück, ist der AN berechtigt, eine Aufwandsentschädigung zu verlangen. Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt 250,00 € zuzüglich MwSt. bis zu einem Auftragswert von 1.000,00 € zuzüglich MwSt. Bei einem Auftragswert größer 1.000,00 € zuzüglich MwSt. beträgt die Aufwandsentschädigung 25 % vom Auftragswert.

5. Informationen

Der AG verpflichtet sich, den AN rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihm alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen fristgerecht zu liefern.

6. Auftragsdurchführung

Der AN ist berechtigt, für Teilaufgaben im Rahmen eines Auftrages ihm geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Der AN verpflichtet sich, die Leistungen fristgerecht zu erbringen. Sollte die Leistung aus Gründen die der AG zu verschulden hat oder durch höhere Gewalt, nicht erfolgen, so wird im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten ein neuer Termin festgesetzt. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der AG. Ein Rücktritt vom Auftrag oder Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Leistungserbringung sind ausgeschlossen, soweit vom AN nicht Vorsatz zu vertreten ist. Der AN ist ausschließlich verpflichtet, den in Angebot und Auftrag formulierten Leistungsumfang zu erbringen. Über diesen Leistungsumfang hinausgehende Arbeiten, werden vom AN nur nach vorhergehender schriftlicher Beauftragung durch den AG erbracht.

7. Eigentumsübergang

Mit der Räumung geht das Eigentum an der zu räumenden Einrichtung auf den AN über. Ausgenommen bleiben Wertgegenstände wie z. B. Bargeld, Wertpapiere oder Schmuck. Der AN übernimmt mit dem Auftrag nicht die Aufgabe, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Für durch die Räumungsarbeiten verschwundene Wertgegenstände übernimmt der AN keinerlei Haftung.

8. Abfallrecht

Der AN verpflichtet sich, alle Vorschriften des Abfallrechts einzuhalten.

9. Arbeitsschutz

Der AN verpflichtet sich, alle Vorschriften des Arbeitsschutzes einzuhalten.

10. Haftungsbeschränkungen

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Kontrollbegehung des geräumten Gebäudes. Sollte der AN im Zuge der Räumungsarbeiten Schäden am Gebäude, insbesondere an Fenstern, Türen, Böden, Wänden, Fluren und Zuwegen verursacht haben, ist er verpflichtet diese dem AG anzuzeigen. Der AN ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten, die durch den AN verursachte Schäden übernimmt. Der AG ist verpflichtet, alle Leistungen auf Ihre Richtigkeit und das geräumte Gebäude auf Beschädigungen zu überprüfen. Mit Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls stellt er den AN von jeder Haftung für Leistungsmängel und für Schäden am Gebäude frei. Sollte der AN nicht für eine Begehung und für die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zur Verfügung stehen, ist er verpflichtet, einen verantwortlichen Dritten für diese Aufgabe zu bevollmächtigen. Sollten sowohl eine Leistungs- und Schadenskontrolle durch den AG sowie die Übergabe, aus Gründen die der AN nicht zu vertreten hat, nicht möglich sein, gilt die Leistung als vollständig und mängelfrei erbracht. Für nachträglich festgestellte Mängel oder Schäden übernimmt der AN keine Haftung.

11. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, kommt der AG ohne Mahnung in Verzug. Zielüberschreitungen werden mit 5 % Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der AN ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug alle noch ausstehenden Arbeiten für den AG einzustellen. Der AN behält sich vor, für bestimmte Leistungen Abschlags- oder Vorauszahlungen zu fordern.

12. Unwirksame Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt diejenige Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gießen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand: September 2018 AC Consult & Engineering GmbH, Kiesweg 29, 35396 Gießen, Tel.: 0641/96985-0,

E-Mail: info(at)die-ac.de, www.die-ac.de

 

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